Das verkehrssichere Rad

An Ihrem Fahrrad sind folgende Teile nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich vorgeschrieben: 

  • Ein Rücklicht ( rot, Standlicht-Funktion empfohlen ) mit

  • rotem Großflächenrückstrahler ( meist im Rücklicht integriert )

  • ein roter Rückstrahler – max. 600 mm vom Boden montiert

  • zwei Rückstrahler (gelb)  je Pedal, nach vorn und hinten wirkend

  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen

  • eine wirkungsvolle, helltönende Klingel

  • ein Scheinwerfer ( weiß )vorne

  • ein Rückstrahler ( weiß, darf im Scheinwerfer integriert sein ) vorne

  • Dynamo mit 6 Volt Spannung und mindestens 3 Watt Leistung oder

  • seit dem 1. August 2013 ist Akku- oder Batteriebeleuchtung erlaubt (nur mit Prüfzeichen, es gilt die Mitführpflicht)

  • Ringförmig zusammenhängende, weiße Reflexstreifen an den Reifenflanken oder den Felgen und/oder zwei gelbe , nach den Seiten wirkende Speichenrückstrahler je Laufrad