Alkohol trinken und selber fahren: Auch in der Weihnachtszeit eine schlechte Kombination
Nach Feierabend noch einen Glühwein trinken mit den Kollegen oder am Wochenende in geselliger Runde mit Freunden und Familie: In der Weihnachtszeit gehören Feuerzangenbowle, Glühwein, Eierpunsch und Co. für viele dazu. Die Wirkung wird dabei jedoch oft unterschätzt. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinflussen. Die Bremerhavener Polizei warnt aus diesem Grund dringend davor, sich nach dem Genuss alkoholischer Getränke noch an das Steuer oder an den Lenker zu setzen.
Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille – und der ist mitunter schon nach einer Tasse Glühwein erreicht – kann der Alkoholkonsum rechtliche Konsequenzen haben. So zum Bespiel, wenn man als Fahrzeugführer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufweist. Ab einem Promillewert von 0,5 erwartet Kraftfahrzeugführer auch ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ab 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugen und 1,6 Promille auf dem Rad wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen: Ein Strafverfahren wird eingeleitet und zudem hat eine solche Fahrt definitiv auch Konsequenzen für die eigene Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger gilt sogar die 0,00 Promillegrenze.
Aber von den rechtlichen Folgen mal abgesehen: Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist unverantwortlich und kann schwere oder gar tödliche Unfälle zur Folge haben. Aus diesem Grund gilt immer: Don´t drink and drive!
Also im Zweifel auf alkoholfreie Varianten zurückgreifen oder sich zu Fuß, mit einer Mitfahrgelegenheit oder den öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Heimweg machen.
Wir wünschen einen sicheren und schönen 2. Advent.

