Alkoholtestkäufe ab heute
Die in den letzten Jahren in Bremerhaven erfolgreich durchgeführten Alkoholtestkäufe zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes in der Öffentlichkeit werden fortgeführt. Die Abläufe werden sich nicht verändern, lediglich die Bußgelder haben sich nach einem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft mit Wirkung zum 01.01.2014 drastisch erhöht. Danach wird sich das Verkaufspersonal in Einzelhandelsgeschäften, Kiosken und anderen Verkaufsstellen zukünftig auf 300€ (bisher 50€) und Betriebsinhaber auf 2000€ (bisher 200€) Bußgeld einstellen müssen.
Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist es untersagt, Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind nach § 28 Abs. 1 Nr. 10 JuSchG eine Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Bußgeldern für Betreiber und Verkäufer(innen) belegt werden. Das Ziel von Testkäufen war und ist es, die Abgabe von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche zu reduzieren und die Ausweiskontrollen zu erhöhen. Die Zahlen aus den letzten Jahren machen deutlich, dass es Jugendlichen in Bremerhaven immer seltener gelingt, hochprozentigen Alkohol käuflich zu erwerben. War die Quote beim Alkoholverkauf in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2009 noch bei über 45%, lag sie im letzten Jahr nur noch bei knapp über 25%. Bei den Ausweiskontrollen stellte sich die erfolgreiche Wirkung noch deutlicher dar: Die Quote steigerte sich am Anfang von knapp 30% auf fast 90% im letzten Jahr. Hier soll angesetzt werden, um die Verkaufszahlen flächendeckend weiter zu reduzieren bzw. die Ausweiskontrollen zu erhöhen. Als problematisch stellte sich in den letzten Jahren heraus, dass trotz Ausweiskontrolle immer wieder Alkohol an Jugendliche verkauft wurde. Dieser Umstand zeigt das teilweise unkonzentrierte Handeln des Verkaufspersonals. An dieser Stelle daher der Hinweis, das richtige Umrechnen anhand des aktuellen Datums und des Geburtsdatums des Käufers regelmäßig zu trainieren.
Sogenannte Alterskontrollscheiben, die in der zurückliegenden Zeit regelmäßig bei Alkoholtestkäufen in den überprüften Objekten verteilt wurden, können bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven in begrenzter Anzahl angefordert werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven unter der Rufnummer 590 3751 (Frau Karin Braun) oder an die Polizeiliche Prävention Bremerhaven unter der Rufnummer 953 1121 (Frau Silvia Bast).

