Anleinpflicht ab sofort
Am 15. März 2017 beginnt im Land Bremen die sogenannte Brut- und Setzzeit. Bis einschließlich 15. Juli 2017 besteht dann eine Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Verstöße gegen die Anleinpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Im Frühjahr beginnen Brut und Aufzucht der Jungtiere. Viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an Wegesrändern und in Parks unter Hecken und Gebüschen. Aber auch Rehe und andere Wildtiere suchen die Deckung von Gehölzen oder hohem Gras und bringen dort ihren Nachwuchs zur Welt. Um Beeinträchtigungen von Wildtieren zu vermeiden, wird von den zuständigen Behörden an die Hundehalter appelliert, ihre Tiere in dieser Zeit nicht unangeleint laufen zu lassen.
Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Dies gilt auch für gut gehorchende Hunde, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Zu bedenken ist auch, dass tragende Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind.
In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet müssen Besucher zudem die jeweiligen Verordnungen beachten. Hunde sind in den Schutzgebieten ganzjährig an der Leine zu führen. Auch das Betreten von Flächen abseits der Wege ist zum Schutz von Pflanzen und Tieren grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt im Naturschutzgebiet Luneplate sowie den Landschaftsschutzgebieten Rohrniederung und Surheide-Süd/Ahnthammsmoor.

