Cold Calls - kalt erwischt

 

Ärger mit unerlaubter Telefonwerbung

Viele Menschen fühlen sich belästigt, wenn sie das Klingeln eines Anrufers erreicht, der versucht, Ihnen freundlich Verträge zu unterbreiten, Werbebotschaften zu vermitteln, die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu verkaufen, oder persönliche Daten von Ihnen in Erfahrung zu bringen.

Ein "Cold Call" ist ein Telefonanruf eines Unternehmens oder eines Callcenters, der einen „kalt erwischt“.

Er erfolgt ohne schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Privatperson, und/oder mit unterdrückter Rufnummer, so dass der Angerufene die Nummer nicht zurückverfolgen kann.

Die Bundesnetzagentur hat die Befugnis, bei nachgewiesenen Verstößen, die als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden, Bußgeldverfahren durchzuführen und unerlaubte Telefonwerbung mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro zu ahnden.

Fälle von Rufnummernunterdrückung können von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro verfolgt werden.

Ferner kann sie Maßnahmen, wie Abmahnungen, Abschaltungen von Rufnummern und Entzug von Rufnummern bei Missbrauch ergreifen.

Allein im vergangenen Jahr beschwerten sich 26.000 Verbraucher – die Dunkelziffer ist sicher noch deutlich höher.

Wie kann ich mich gegen einen "Cold Call" wehren?

Niemals ans Telefon zu gehen, wenn Ihnen die im Display angezeigte Rufnummer nicht bekannt oder verdächtig ist. Andernfalls kann es leicht passieren, dass man nach nur einem erfolgreich durchgeführten Anruf immer wieder von diesem Unternehmen oder Callcenter angerufen wird.

Warten Sie daher nicht ab, sondern melden Sie jeden unerwünschten Anruf an die Bundesnetzagentur.

Je mehr Hinweise die Agentur aus der Bevölkerung erhält, desto besser.

Notieren Sie sich wenn es Ihnen möglich ist:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs

  • Die Rufnummer

Und - drehen Sie den Spieß doch einfach um und fragen Sie

  • den Anrufer, wie er heißt und von wo aus er anruft.

  • nach dem Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt

  • wo der Sitz des Callcenters ist und wie dieses heißt

  • nach dem Grund des Anrufs

  • woher der Anrufer die Erlaubnis bekommen hat, Sie anrufen zu dürfen

  • Bitten Sie um einen Vermerk, nicht mehr angerufen zu werden.

Auf ihrer Internetseite bietet die Bundesnetzagentur dazu ein Beschwerdeformular an, dass die Angerufenen ausfüllen und zurückschicken sollten (www.bundesnetzagentur.de).

Nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungsarbeit, sowie eines eventuellen Verwaltungs- oder Bußgeldverfahrens, erhalten Sie von der Bundesnetzagentur unaufgefordert weitere Nachricht bzw. werden im Internet über den Ausgang informiert.

Sie haben es in der Hand!

Mit einer gesunden Portion Misstrauen und Zurückhaltung bei der Weitergabe von Daten handeln Sie immer richtig!

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