Unfall ohne Fahrerlaubnis

Mit Transporter gegen Straßenschild gefahren und vom Unfallort geflohen.

Ein 28-jähriger Mann steht im dringenden Verdacht, mit einem Kleintransporter gegen ein Straßenschild in der Bremerhavener Innenstadt gefahren zu sein. Ohne sich um den verursachten Schaden zu kümmern, setzten Fahrer und Beifahrer ihre Fahrt fort. Mehrere Zeugen hatten den Unfall in der Fußgängerzone gesehen und die Polizei informiert. Die Männer wurden noch in der Fußgängerzone angetroffen. Der 28-jährige Tatverdächtige ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.

Nach den Zeugenaussagen ereignete sich der Verkehrsunfall gegen 11.30 Uhr in der Bürgermeister-Smidt-Straße Ecke Mühlenstraße. Der Fahrer fuhr demnach beim Rangieren gegen das Straßenschild. Anschließend entfernte sich der Kleintransporter. Nach Aussage des Beschuldigten rollte das Fahrzeug ohne Insassen gegen das Verkehrsschild. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Die entstandenen Sachschäden belaufen sich auf circa 1.000,- Euro.

Ein Verkehrsunfall kann jedem passieren, sich danach aus dem Staub zu machen, ist kein Kavaliersdelikt und zieht strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich. Dies wird vielen leider erst im anschließenden Strafverfahren deutlich, wenn ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht.

Grundsätzlich gilt: Jeder Beteiligte eines Verkehrsunfalls, egal ob es sich um einen einfachen Parkrempler mit einem vermeintlichen Bagatellschaden oder um einen Unfall mit verletzten Personen handelt, ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Unfallgegner unverzüglich die zur Sicherung möglicher Ansprüche erforderlichen persönlichen Daten erhalten. Da reicht keine einfache Benachrichtigung durch eine Notiz an der Windschutzscheibe, falls der Fahrer des anderen Fahrzeuges nicht vor Ort ist.

Wer einen parkenden Wagen rammt, hat an der Unfallstelle eine „angemessene Zeit“ auf dessen Besitzer zu warten. Was angemessen ist, müsse im Einzelfall entschieden werden. Bei Sachschäden sind es etwa 15 bis 30 Minuten. Doch auch nach der Wartezeit muss der Unfallfahrer unverzüglich den Geschädigten, die nächste Polizeidienststelle oder den Notruf 110 kontaktieren. Macht man das nicht und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort, begeht man eine Straftat. Es genügt rein rechtlich gesehen nicht, eine Notiz hinter die Windschutzscheibe zu klemmen.

Fahrerflucht kann schon bei geringem Sachschaden zu einer Geldstrafe, Punkten im Fahreignungsregister oder Fahrverbot führen. Hat es stärker gekracht, ist der Entzug der Fahrerlaubnis möglich – und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem könne der Kfz-Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.

 

Die Polizei rät

  • Nach einem Verkehrsunfall gilt es erst einmal, Ruhe zu bewahren und die Gedanken zu sortieren. Denn Autofahrer müssen einiges beachten, um sich nicht strafbar zu machen.
  • Sofort anhalten und Ruhe bewahren.
  • Unfallstelle absichern, Rettungskräfte alarmieren und Erste Hilfe leisten.
  • Einige Hilfsmittel sollten unbedingt genutzt werden. Dazu zählen Warnblinker, Warndreieck, Warnweste und Warnleuchten.
  • Stets sollten Zeugen und Helfer darauf achten, nicht selber in Gefahr zu geraten.
  • Namen und Adressen der Beteiligten erfragen, Auto-Kennzeichen, Unfallort und -zeit notieren, Versicherungsdaten austauschen.
  • Zeugen bitten, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, Namen und Adressen aufschreiben.
  • Unfallverursacher müssen ihre Personalien bekanntgeben. Ist am Unfallort niemand, der die Daten aufnehmen kann, muss eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet werden.
  • Nach der Wartezeit muss der Unfall sofort dem Geschädigten oder der Polizei bekanntgegeben werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht keinesfalls aus.
  • Bei einer Verletzung sollten sich Betroffene ein ärztliches Attest besorgen.
  • Die Polizei bittet um Mithilfe von aufmerksamen Zeugen. Falls Sie einen Unfall beobachten und sich der Unfallverursacher einfach entfernt, dann merken Sie sich das Autokennzeichen und wie der Fahrer aussah. Anschließend benachrichtigen Sie die Polizei im Revier oder über Notruf 110.

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