Einbruchschutzmaßnahmen werden staatlich gefördert
„Einbruchschutzmaßnahmen werden staatlich gefördert“
Bis 2017 werden vom Staat 10 Mio. Euro bereitgestellt
Im Mai 2015 hat die Bundesregierung auf die seit 2009 kontinuierlich steigende Zahl der Wohnungseinbrüche reagiert und Zuschüsse für Präventionsmaßnamen durch Sicherheitstechnik bereitgestellt.
Wer einen Umbau oder eine Renovierung plant, hat die Möglichkeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördergelder zum Schutz gegen Wohnungseinbruch zu beantragen.
Wenn diese Baumaßnahmen im unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierender oder energetischer Sanierung stehen, können die Programme „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455) und „Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 430) in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden dabei
- der Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,
- die Nachrüstung von Türen mit Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern,
- der Einbau einbruchhemmender Fenster bzw. die entsprechende Aufarbeitung/Nachrüstung vorhandener Fenster,
- der (nachträgliche) Einbau von Rollläden und Fenstergittern sowie die Nachrüstung mit elektrischen Antriebssystemen,
- die Installation von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
- die Beleuchtung des Eingangsbereiches und
- der Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen.
Die Förderanträge können nicht nur private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen stellen, auch Mieter sind berechtigt, unabhängig vom Alter der jeweiligen Antragsteller. Zudem können Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften die KfW-Unterstützung beantragen.
Ein weiterer Finanzanreiz auch außerhalb der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in die Sicherheitstechnik. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. nach § 35a EStG, steuermindernd geltend gemacht.
Vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus sollte eine umfassende Beratung zum Einbruchschutz erfolgen. Schon einfache technische Maßnahmen können das Einbruchrisiko erheblich reduzieren.
Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Polizeilichen Beratungsstelle in Verbindung.
Die Polizei Bremerhaven bietet diese Vor-Ort-Beratungen kostenlos an, vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0471/953-1122 oder per Mail beratungsstelle@polizei.bremerhaven.de.

