Ihre/Eure Rechte und Grenzen bei Demonstrationen
Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung
Zu den Grundrechten aller Bürgerinnen und Bürger gehören unter anderem das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) und das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG). Die Grundrechte sind in den Paragrafen 1-19 des Deutschen Grundgesetzes verankert. Nähere Bestimmungen zur Durchführung von Versammlungen unter freiem Himmel finden sich z. B. in den §§ 14-20 des (Bundes-) Versammlungsgesetzes.
Aufgaben der Polizei bei Demonstrationen
Auf Versammlungen ist die Polizei einerseits dazu verpflichtet, das Demonstrationsrecht der Teilnehmenden zu schützen und muss andererseits dafür Sorge tragen, dass die Versammlung friedlich verläuft.
Nicht jede Form des Protests ist erlaubt
Dabei können manche Formen des Protests möglicherweise Straftatbestände erfüllen, auch wenn diese zunächst friedlich wirken. Bei Demonstrationsverboten geht es im Kern immer um die Frage, ob eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, mit anderen Worten, ob während des Verlaufs einer Demonstration mit Straftaten zu rechnen ist.
Dazu zählen laut Strafgesetzbuch (StGB) z. B.:
- Die Billigung von Straftaten (§ 140)
- Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111)
- Volksverhetzung (§ 130)
- Die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104)
- Landfriedensbruch (§125)
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a)
- Beleidigung (§ 185)
- Sachbeschädigung (§ 303)
- Nötigung (§ 240)
- Körperverletzung (§ 223)
- Widerstandsdelikte (§ 113)
Auch das Errichten von Straßenblockaden kann möglicherweise den Straftatbestand der Nötigung erfüllen oder z.B. der fahrlässigen Körperverletzung, wenn durch die Blockade(n) Rettungspersonal bei Einsätzen behindert oder Rettungswege versperrt werden. Einige mögliche Vergehen sind nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit Freiheitsstrafe bewährt.
Friedliches Demonstrieren ist Ihr Grundrecht
- Treten Sie für Ihre Überzeugung ein, aber friedlich!
- Lassen Sie sich nicht provozieren!
- Distanzieren Sie sich von Gewalt- und Straftaten!
- Seien Sie tolerant gegenüber Andersdenkenden!
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auf https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/demonstrationen-ihre-rechte-pflichten-und-grenzen/
und https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/gewalt/rechte-und-grenzen-bei-demonstrationen/

