Nebelscheinwerfer im Einsatz
In den vergangenen Wochen führte die Bremerhavener Polizei Lichtkontrollen im Straßenverkehr durch. Hier wurde wieder deutlich, dass einige Verkehrsteilnehmer die Beleuchtungstechnik an ihrem Fahrzeug und auch einige gesetzlich vorgeschriebene Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise die der Nebelscheinwerfer und der Nebelschlussleuchten, nicht ausreichend beherrschen.
Nebel gehört zum Herbst:
Der Nebel nimmt einem die Sicht - Nebelscheinwerfer helfen hier. Die meisten PKW und LKW sind für diese Fälle mit Nebelscheinwerfern und einer Nebelschlussleuchte ausgestattet. Mit ihrer Hilfe ist sowohl der Bereich vor dem Fahrzeug als auch der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet. Doch aufgepasst: Sie dürfen diese Zusatzscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen – andernfalls droht ein Bußgeld.
Sie sollten beachten, dass der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut §17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei „erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen“ erlaubt ist. Bei normalen Sichtverhältnissen besteht die Gefahr, mit den eingeschalteten Nebelscheinwerfern andere Verkehrsteilnehmer zu irritieren oder sogar zu blenden. Keinesfalls dürfen die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden.
Wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt, dürfen Sie gemäß §17 StVO zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern auch die Nebelschlussleuchte einschalten. Wann das der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren.
Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorausschauend vorsichtig und halten Sie unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen.
Die Bremerhavener Polizei wünscht immer eine gute Fahrt!

