Vatertag feiern – aber anständig
Nach zwei Jahren corona-bedingter Einschränkungen und Zurückhaltung wird sich dieses Jahr zum heutigen (26. Mai) Feiertag Christi Himmelfahrt – dem sogenannten Vatertag – wieder eine große Zahl von Menschen mit Bollerwagen oder Fahrrädern auf den Weg machen, um zu feiern.
Bei den oftmals feucht-fröhlichen Touren schlagen bisweilen einige über die Stränge oder vergessen, dass Alkohol sowohl am Steuer als auch am Fahrradlenker ab gewisser Grenzen verboten ist und zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann.
Hinzu kommt, dass am sich Himmelfahrtstag statistisch gesehen die meisten Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss ereignen. Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.
Darum appelliert die Polizei, sich nicht ans Steuer bzw. den Lenker zu setzen, wenn man Alkohol getrunken hat. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen und Taxis.
Gleichwohl sollten alle Verkehrsteilnehmer darauf gefasst sein, dass sich diese Bollerwagen-Gruppen möglicherweise unkontrolliert auf die Fahrbahn bewegen oder sonstige Gefährdungen verursachen. Außerdem gilt für alle Gruppen, die mit dem Bollerwagen losziehen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen und immer den übrigen Verkehr beachten sollten. Gegenseitige Rücksicht und Vorsicht sind hier angezeigt.
Die Polizei möchte den friedlich feiernden Menschen einen störungsfreien Tag ermöglichen. Randale dulden wir nicht. Aggressive Personen müssen mit Platzverweisen und ggf. Strafanzeigen rechnen. Im Notfall: 110 wählen!

