Was ist, wenn ich mich "gestalkt" fühle?

Lebenslage

„Stalking“ bedeutet so viel wie „sich anschleichen“. Verstanden wird darunter, dass man von einer Person dauerhaft belästigt wird, z.B. durch „Telefonterror“, Verfolgung aber auch durch körperliche Gewalt. Der/die Täter/in kann sehr erfinderisch sein.  

Jeder kann ein Stalkingopfer werden! Egal ob männlich oder weiblich, Jugendlicher oder Erwachsener. Die Täter können Ex-Partner/innen, Kollegen/Kolleginnen oder völlig unbekannte Personen sein.

Stalker/innen können das Leben der Opfer stark beeinflussen.

Was können Sie machen?

  • Ihrer/m Stalker/in sollten Sie klar und deutlich sagen, dass Sie keinen Kontakt wollen.

  • Ignorieren Sie die Person danach vollkommen und gehen Sie auf keine Kontaktversuche ein.

  • Seien Sie konsequent!

  • Gehen Sie zu Ihrer zuständigen Polizeidienststelle und erstatten Sie eine Anzeige, auch wenn Sie den/die Stalker/in nicht kennen.

  • Wenn Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind und bemerken, dass Ihr/e Stalker/in Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.

  • Bei direkten Bedrohungen kontaktieren Sie umgehend die Polizei über den kostenlosen Notruf 110 und machen Sie Passanten oder Nachbarn auf sich aufmerksam, damit Sie Hilfe erhalten und diese hinterher Zeugen der Tat sind.

  • Pakete, die Sie nicht bestellt haben, sollten Sie nicht annehmen. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn.

  • Informieren Sie Familie, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen.

  • Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung. Wird diese von der/dem Stalker/in missachtet, haben Sie weiterführende rechtliche Möglichkeiten.

  • Notieren, speichern und sichern Sie alles was der/die Stalker/in Ihnen schickt, dies kann ggf. als Beweismittel angesehen werden. (Screenshots, Chatverläufe, SMS, etc.)

  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung für Opferhilfe (Opferschutzorganisationen).

  • Gehen Sie behutsam mit Ihren Unterlagen sowie Fotos um. Diese gehören nicht in den Hausmüll. Täter könnten sie zu Ihrem Nachteil verwenden.

  • Wenn Sie wegen dieser Vorfälle einen Arzt oder Therapeuten aufgesucht haben, lassen Sie sich die Beeinträchtigungen Ihrer Gesundheit dort bestätigen und heben Sie das Attest auf oder geben Sie es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Polizei.

  • Führen Sie ggf. ein sogenanntes „Stalking-Tagebuch“, um die schwerwiegende Beeinträchtigung Ihrer Lebensführung zu dokumentieren.

Wie es weitergeht

Sofern Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstattet haben, wird diese den Vorgang bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeiten.

Der zuständige Sachbearbeiter wird sich persönlich oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Sichern Sie ihm Ihre Erreichbarkeit zu.

Lassen Sie sich durch unsere Präventionsmitarbeiter:innen ganz persönlich beraten: 0471/953-1123 oder per E-Mail (praevention@polizei.bremerhaven.de).