Was ist, wenn ich in einen Verkehrsunfall verwickelt bin oder auf einen Verkehrsunfall zukomme?

Lebenslage

Verkehrsunfälle passieren täglich vielfach auf deutschen Straßen.

Die Hauptursachen für einen Verkehrsunfall sind zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen, zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie aggressives Fahrverhalten.

Die Hauptrisikogruppen sind Fahranfänger, insbesondere junge Fahrer, und Senioren.  

Was können Sie machen?

  • Unfallbeteiligte sind verpflichtet, nach einem Unfall unverzüglich anzuhalten, auch wenn sie selbst nicht verletzt sind oder keinen Schaden an ihrem Fahrzeug haben.

  • Unfallbeteiligt sind alle, deren Verhalten nach den entsprechenden Umständen zum Entstehen des Verkehrsunfalles beigetragen haben könnte.

  • Bei Verkehrsunfällen mit geringem Sachschaden sollte die Fahrbahn geräumt und die beteilligten Fahrzeuge an den Straßenrand gefahren werden.

  • Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf.

  • Verlassen Sie das Fahrzeug und warten Sie außerhalb des Fahrzeuges und nicht direkt auf der Fahrbahn, ggf. hinter der Leitplanke.

  • Verständigen Sie die Polizei (kostenlos unter 110) und bei Unfällen mit schwerer verletzten Personen auch die Feuerwehr (kostenlos unter 112).

  • Leisten Sie Erste Hilfe!

  • Halten Sie Führerschein, Fahrzeugpapiere und den Personalausweis für die Anzeigenaufnahme der Beamten bereit.

  • Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung (von der Polizei erhalten Sie nach der Unfallaufnahme eine Vorgangsnummer, die Sie für die Versicherung brauchen).

 

Tipps zur Unfallverhütung:

  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.

  • Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.

  • Vermeiden Sie grundsätzlich den Konsum von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen!

  • Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Medikamente eingenommen haben, die Ihre Fähigkeit, dieses Fahrzeug zu führen, einschränken (bitte Beipackzettel lesen)!

  • Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen.

  • Bestehen Sie nicht auf Ihrem (Vorfahrts-)Recht.

Wie es weitergeht?

In den meisten Fällen organisieren Sie nach einem Verkehrsunfall alle weiteren Veranlassungen gemeinsam mit Ihrer Versicherung, ohne, dass ein weiterer Kontakt zur Polizei notwendig ist.

Als verursachender Unfallbeteiligter erhalten Sie womöglich einen schriftlichen Bescheid (Verwarngeld oder Bußgeld) von der zuständigen Bußgeldstelle.

Sollte der Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einer Straftat (z.B. Fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht) stehen, ermittelt Ihre Polizei bis zur Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft. In diesen Fällen könnten Sie gegebenenfalls auch zu einer Vernehmung geladen werden.

Unfälle mit ausländischen Kraftfahrzeugen

Das DBGK (Das Büro Grüne Karte) ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.

Sie können den Schadenfall beim DBGK anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung einem Regulierer (Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro). Welcher Regulierer in Betracht kommt, hängt in der Regel davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer Ihr Unfallgegner versichert ist.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, sich an das DBGK zu wenden:

per Telefon unter 030/20205757
per E-Mail an claims@gruene-karte.de
per Fax an 030/20206757

Unfälle von Deutschen im Ausland:

Zuständig ist der Zentralruf der Autoversicherer. Unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 ist der Zentralruf der Autoversicherer an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.

DBGK – Verbund: Grundlage für die Beziehungen der Grüne Karte-Büros untereinander ist ein internationaler Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Büros geregelt sind. Dieser Vertrag ist in Kraft seit dem 01.07.2003.

Der strafrechtliche Teil (die Klärung der Schuldfrage und die dafür zu entrichtende Geldbuße) wird von der Polizei ermittelt.

Den zivilrechtlichen Teil klären die Beteiligten selbst.

Dazu kann zum Beispiel die ‚Grüne Versicherungskarte‘ ausgetauscht werden, auf der alle relevanten Daten stehen. Sollte der Unfallgegner so etwas nicht dabei haben, ist es empfehlenswert, so viele Daten vom Fahrzeug und Fahrer zu ‚sichern‘ wie möglich.

In der untenstehenden Tabelle befindet sich eine Übersicht des Länderverbundes der Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer mit einer grünen Karte ausstatten. Fordern Sie beim Verkehrsunfall diese Karte von ihrem Unfallbeteiligten!

Fahrer von Fahrzeugen aus anderen Ländern (z.B. Kasachstan) müssen bei Grenzübertritt nach Deutschland eine Zusatzversicherung kaufen, die unserem System angepasst ist.

Vorsicht vor Fälschungen: Versuchen Sie, erlangte Dokumente sofort telefonisch zu überprüfen.

Land / Kürzel

Albanien AL

Andorra AND

Belgien B

Bosnien-Herzegowina BIH

Bulgarien BG

Dänemark DK

Deutschland D

Estland EST

Finnland FIN

Frankreich F

Griechenland GR

Großbritannien GB

Iran IR

Irland IRL

Island IS

Israel IL

Italien I

Kroatien HR

Lettland LV

Litauen LT

Luxemburg L

Malta M

Marokko MA

Mazedonien MK

Moldawien MD

Montenegro MNE

Niederlande NL

Norwegen N

Österreich A

Polen PL

Portugal P

Rumänien RO

Russland RUS

Schweden S

Schweiz und Lichtenstein CH

Serbien SRB

Slowakische Republik SK

Slowenien SLO

Spanien E

Tschechische Republik CZ

Tunesien TN

Türkei TK

Ukraine UA

Ungarn H