Fahrradregistrierung

Der Diebstahl von Fahrrädern zählt in Bremerhaven sowie auch bundesweit leider zu den häufigsten Straftaten, während die Aufklärungsquoten nur gering sind.

Helfen Sie daher mit, den Fahrraddiebstahl einzudämmen und lassen Sie Ihr Fahrrad registrieren!

Was ist eine Fahrradregistrierung?

Die Fahrradregistrierung ist ein kostenloser Service Ihrer Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

Dabei werden die Daten des Fahrrades, wie etwa die Fahrradrahmennummer, gemeinsam mit den Personendaten des rechtmäßigen Eigentümers in einer polizeilichen Datenbank erfasst.

Die Aufnahme dieser Daten erfolgt unter einer Vorgangsbearbeitungsnummer, welche auch deutlich sichtbar in Form eines nur schwer entfernbaren Aufklebers am Fahrrad angebracht wird.

Welchen Nutzen bringt eine Fahrradregistrierung?

Die Polizei kann registrierte Fahrräder im Rahmen von Kontrollen innerhalb kürzester Zeit dem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen. So lässt sich augenblicklich feststellen, ob die mit dem Fahrrad angetroffene Person/ die kontrollierte Person auch dessen berechtigter Eigentümer ist.

Außerdem kann registrierten Fahrrädern ein gewisser „Abschreckungseffekt“ zugeschrieben werden, da diese schwerer zu veräußern sind und ein Diebstahl einfacher nachgewiesen werden kann.

Wie funktioniert eine Fahrradregistrierung?

  • Füllen Sie den Registrierungsbogen handschriftlich oder auch an ihrem Computer aus.

  • Begeben Sie sich persönlich mit dem ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Registrierungsbogen zu einem Polizeirevier in Ihrer Nähe.

  • Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis, einen Eigentumsnachweis und das entsprechende Fahrrad mit.

  • Eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter prüft schließlich die Richtigkeit aller Dokumente und bringt den Aufkleber, welcher die Registrierung dokumentiert, auf dem Sattelrohr (senkrechte Stange unterhalb des Sattels) Ihres Fahrrades an.

  • Abschließend erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Registrierung Ihres Fahrrades.

Hinweis

Wenn Sie Ihr Fahrrad weiterverkaufen, ist es hilfreich, wenn Sie den neuen Eigentümer über die Fahrradregistrierung informieren und ihm die entsprechenden Dokumente übergeben.

Der neue Eigentümer kann das Fahrrad dann gegen Vorlage eines Kaufvertrags / des Eigentumsnachweises auf seinen eigenen Namen anmelden.