Mechanischer Einbruchschutz

Sie planen in ihre Zukunft und wollen sich ein schönes Zuhause schaffen? Dazu gehört es in der heutigen Zeit auch, sich über sicherheitsrelevante Maßnahmen Gedanken zu machen und das möglichst bevor ein schädigendes Ereignis eingetreten ist. 

Mechanische Sicherungen stellen die Basis aller Überlegungen dar. Zertifizierte Sicherheitstechnik, vom Fachmann erstellt, schützt nicht nur ihr „Hab und Gut“, sondern ebenso ihre Nerven. Die meisten Straftäter aus dieser Sparte sind keine gut ausgerüsteten Profis. Sie nutzen die Gunst der Stunde, stehen unter Zeit- sowie Entdeckungsdruck. Sicherungsmaßnahmen schrecken ab. Dabei gilt: jede Sicherung ist nur so wirksam wie ihr schwächstes Glied. Was nützt ein hochwertiger Türbeschlag zur Absicherung einer Wohnungstür, wenn beim Sicherheitsprofilzylinder, der Mehrfachverriegelung, einer Hinterbandsicherung sowie dem Türblatt gespart wird?  

  • Profilzylinder der Klassen P2 / P3 mit ggfs. Bohr- und Ziehschutz

  • Wohnraumabschlusstüren der Widerstandsklassen RC 2 / RC 3 bis zu RC 6

  • Fenster der Widerstandsklassen RC 2 / RC 3 bis zu RC 6 enthalten neben den gleichlautenden Beschlägen zumindest eine Glasscheibe der Klasse P4A (RC2).

Sollten „Einbruchhemmende Aufrüstprodukte“ in der Nachrüstung zum Einsatz kommen, müssen detailliert die Montageanweisungen befolgt und das Montagematerial (z.B. Injektionsdübel) genutzt werden. Bei Nichtbeachtung könnte die einbruchhemmende Wirkung beeinträchtigt sein.

  • Qualität (Zertifizierung) ist erkennbar durch entsprechende Kennzeichnungen an den Produkten des VdS Schadenverhütung, des Instituts für Fenstertechnik e.V. oder der DIN – Gesellschaft.

Für Sicherheit kann man auch sorgen, wenn man selbst zu Hause ist!

Die einen haben ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und fordern abendliches Abschließen zum Schutz vor Einbrechern und sonstigen ungebetenen Gästen, die anderen fürchten einen blockierten Fluchtweg oder Besucher müssen spätabends vom Gastgeber an den Hauseingang gebracht werden, wenn abgeschlossen ist. Aktuell hat das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-13 S127/12) hierzu eindeutig geurteilt: Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen nicht verriegelt werden, wenn damit die Flucht ohne Schlüssel in einem Notfall verhindert wird. Bestehen folglich Verwalter oder auch Bewohner auf einen abgeschlossenen Haupteingang, verstoßen sie primär gegen Brandschutzvorschriften und gefährden die problemlose Flucht im Brandfall. Der Brandschutz wird damit über das Sicherheitsbedürfnis von Hausgemeinschaften gestellt. Ein möglicher Konflikt lässt sich jedoch durch selbstverriegelnde Panikschlösser beheben. Diese sind relativ problemlos ohne großartige bauliche Veränderungen nachrüstbar. Fällt die Eingangstür ins Schloss, wird diese automatisch verriegelt – jedoch nur von außen nach innen. Der Einsatz ist zudem in Kombination mit einer Gegensprechanlage möglich. Somit vereinen sich alle Anforderungen an Funktionalität (Fluchttür), Sicherheit (Einbruchsschutz) und Komfort (Gegensprechanlage) in einer Lösung, welche unkompliziert in Mehrfamilienhäusern nachzurüsten ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei vorhandener mechanischer Absicherung das Sicherheitsniveau deutlich steigt und damit die Aussicht, vor einem Einbruchdiebstahl und dessen Folgen geschützt zu sein. In welcher Form gesichert wird, entscheidet individuell der Einzelfall. 

Nutzen Sie die Erfahrung der Polizei und scheuen Sie keine Kontaktaufnahme.