Technische Prävention

Wie kann ich mich technisch vor Einbrechern schützen?

Staatliche Förderung

 

„Einbruchschutzmaßnahmen werden staatlich gefördert“

 

Wer einen Umbau oder eine Renovierung plant, hat die Möglichkeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördergelder zum Schutz gegen Wohnungseinbruch zu beantragen.

Wenn diese Baumaßnahmen im unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierender oder energetischer Sanierung stehen, können die Programme „Altersgerecht Umbauen" (Nr. 159, 455) und „Energieeffizient Sanieren" (Nr. 151, 430) in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden dabei

  • der Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,

  • die Nachrüstung von Türen mit Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern,

  • der Einbau einbruchhemmender Fenster bzw. die entsprechende Aufarbeitung/Nachrüstung vorhandener Fenster,

  • der (nachträgliche) Einbau von Rollläden und Fenstergittern sowie die Nachrüstung mit elektrischen Antriebssystemen,

  • die Installation von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,

  • die Beleuchtung des Eingangsbereiches und

  • der Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen.

Die Förderanträge können nicht nur private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen stellen, auch Mieter sind berechtigt, unabhängig vom Alter der jeweiligen Antragsteller. Zudem können Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften die KfW-Unterstützung beantragen.

Ein weiterer Finanzanreiz auch außerhalb der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in die Sicherheitstechnik. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. nach § 35a EStG, steuermindernd geltend gemacht.

Vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus sollte eine umfassende Beratung zum Einbruchschutz erfolgen. Schon einfache technische Maßnahmen können das Einbruchrisiko erheblich reduzieren.

Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Polizeilichen Beratungsstelle in Verbindung.

Die Polizei Bremerhaven bietet diese Vor-Ort-Beratungen kostenlos an, vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0471/953-1420 oder per Mail beratungsstelle@polizei.bremerhaven.de.

 

Das Thema Einbruch ist allgegenwärtig. Täglich gibt es Nachrichten von betroffenen Personen, Objekten, die Opfer eines Einbruchsdiebstahls geworden sind.

Oftmals reichen wenige Maßnahmen aus, um die Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu erhöhen. Zumal die wenigsten Einbrecher Profis sind. Eine mechanische Grundsicherung bleibt die Basis eines wirksamen Sicherheitskonzeptes.

Sicherungstechnik lohnt sich! Diese steht dafür, dass fast die Hälfte der Einbruchsversuche an vorhandenen technischen Sicherungen scheitert. Gerade im Fenster- und Türenbereich gibt es Sicherheitsprodukte mit höchstem Bedienkomfort. Sparen sie nicht an Qualität und bei mit Gütesiegeln ausgezeichneten Produkten. Es gilt, dass jede Sicherung nur so wirkungsvoll ist, wie ihr schwächstes Glied. Was nützt ein hochwertiger Türbeschlag zur Absicherung einer Wohnungstür, wenn beim Türblatt, Sicherheitsschließzylinder und an einer Mehrfachverriegelung gespart wird?

Gleichwohl gelten diese Überlegungen auch für Architekten, Firmen, Einrichtungen, die sich mit Sicherheitskonzepten einschließlich von Beleuchtung befassen wollen. Sind weitere elektronische Sicherungen wie Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungen erforderlich...?!

Wenn mechanische Sicherungen nicht ausreichen, kommt eine elektronische Überwachung in Frage. Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) soll so nach persönlichen Bedürfnissen projektiert sein, dass Eindringlinge sicher erkannt sowie gemeldet (Sicherheitsunternehmen) werden. Hier sind Zwangsläufigkeiten zu beachten, welche durch geprüfte Technik (VdS) gewährleistet ist. Entweder kabelgebunden, per Funk oder als kombinierte Hybridlösung.   

Nutzen Sie die Erfahrung der Polizei und scheuen Sie keine Kontaktaufnahme.