Ziviler Streifendienst

Aufgaben des Zivilen Streifendienstes

Der Zivilstreifendienst ist Teil der Schutzpolizei und vorrangig zuständig bei der Bekämpfung der Straßenkriminalität, insbesondere der Eigentumskriminalität mit den Einbruch-, Raub- und KFZ-Delikten. Darüber hinaus wird der Zivilstreifendienst regelmäßig mit zahlreichen Unterstützungsaufträgen der Ermittlungskommissariate der Schutz- und der Kriminalpolizei betraut, wie z. B.

  • der Übernahme von oder der Unterstützung bei Durchsuchungen, insbesondere dann, wenn es sich um als gewaltbereit bekannte Personen handelt

  • der Fahndungsübernahme nach per Haftbefehl gesuchten Straftätern

  • der Aufklärung bei bevorstehenden strafprozessualen Maßnahmen

  • der Vorführung zur erkennungsdienstlichen Behandlung.

Ferner wird der Zivile Streifendienst auch als Aufklärungseinheit bei anderen polizeilichen Großereignissen, wie zum Beispiel bei der regelmäßig stattfindenden Sail, bei Staatsbesuchen oder anderen Großveranstaltungen herangezogen.