Seit Anfang des Jahres gilt die Rauchwarnmelder-Pflicht für alle Wohngebäude im Land Bremen. Danach müssen in Wohnungen Räume wie: Schlafzimmer, Kinderzimmer und der Flur mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Einhaltung dieser Pflicht wird allerdings nicht kontrolliert, weder vom Bauordnungsamt, den Schornsteinfegern noch von der Feuerwehr. Denkbar ist lediglich, dass im Auftrag von Vermietern ein jährlicher Wartungsauftrag an eine Firma vergeben wird.