Wendig, leicht und strombetrieben: E-Scooter werden immer beliebter und sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Doch sind sie keineswegs nur ein Spielzeug, wie man es aus Kindertagen kennt, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Damit darf der Scooter nur mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis und mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten am Fahrzeug angebracht wird, im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Beinahe täglich trifft die Polizei Bremerhaven auf den Straßen der Stadt auf E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer, die diese Vorschriften missachten.