Das Abstellen von PKW, auch über einen längeren Zeitraum als 14 Tage, ist in der Regel kein Problem. Die Ausnahme bildet natürlich ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug. Dieses darf überhaupt nicht im öffentlichen Bereich geparkt, sondern muss auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.